Ehe
Immobiliengeschäfte
Gesellschaften
Beglaubigungen
Erbschaft
Die patentierten Notarinnen und Notaren sind umfassend für alle Beurkundungen zuständig, die im Kanton vorgenommen werden.
Die Beurkundungskompetenz der Regionalnotarinnen und Regionalnotaren beschränkt sich auf Beurkundungen in ihrer Region und diejenigen der Grundbuchverwalter(innen) auf Rechtsgeschäfte betreffend Grundstücke im Grundbuckreis.
Ehe, insbesondere
- Eheverträge
Immobiliengeschäfte, insbesondere
- Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge
- Verträge über Nutzniessungen und Wohnrechte
- Baurechtsverträge
- Stockwerkeigentumsbegründungen (inkl. Reglemente)
- Parzellierungen und Grundstücksvereinigungen
- Dienstbarkeitsverträge (wie z.B. Grenz- und Näherbaurechte)
- Pfandverträge, z.B. für Hypotheken
Gesellschaften, insbesondere
- Gründung von Gesellschaften und Stiftungen (inkl. Statuten etc.)
- Änderungen bei Gesellschaften und Stiftungen (Statuten, Kapital, Organe usw.)
- Fusionen
- Umwandlungen
- Auflösungen
Beglaubigungen
- Beglaubigung von Unterschriften und Kopien
Erbschaft, insbesondere
- Testamente
- Erbverträge
- Erbauskauf- und Erbverzichtsverträge
- Erbvorbezüge
Weiteres Geschäfte, beispielsweise
- Bürgeschaftsurkunden
- Eidestattliche Erklärungen
- Losziehungen
- Vorsorgeaufträge
Gebühren
Die Gebühr für die notariellen Dienstleistungen richtet sich im Kanton Graubünden nach der kantonalen Verordnung über die Notariatsgebühren vom 5.12.2000 (der untenstehende Link leitet Sie zu dieser Verordnung weiter). Gemäss diesem einheitlichen Tarif sind die Dienstleistungen der Notar(innen) und Grundbuchämter für die jeweiligen Geschäfte gleich teuer. Auf Wunsch orientieren Sie die Notaren(innen) gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben.